Ausgleichsregelungen für Schülerinnen und Schüler mit noch nicht ausreichenden Kompetenzen in der deutschen Sprache
Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll ein Bildungsabschluss ermöglicht werden, der ihren Begabungen entspricht. Eine zentrale Bedeutung bei der Verbesserung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit kommt dabei der Beherrschung der deutschen Sprache zu.
Solange die (neu) zugewanderten Schülerinnen und Schüler noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können die Noten in den sprachintensiven Fächern, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, nach einer Benehmensherstellung mit den Erziehungsberechtigten und anschließendem Beschluss der Klassenkonferenz teilweise oder auch ganz durch eine schriftliche Beurteilung ersetzt werden. Diese Regelung gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die die Niveaustufe A2 der „Niveaubeschreibungen für Deutsch als Zweitsprache für die Primarstufe, die Sekundarstufe I " - in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - noch nicht erreicht haben und die sich im Primarbereich oder im Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule befinden.
Quelle: Mk Niedersachsen 2020
Weitere Informationen: Bildungsportal Niedersachen