Sprungziele
Inhalt
Inhalt

Angebote im Landkreis Peine

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Eine Voraussetzung dafür: Sie können am Arbeitsleben selbstbestimmt teilnehmen und sind so unter anderem in der Lage, möglichst selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Teilhabe am Arbeitsmarkt ist damit auch Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben. Um diese Ziel zu erreichen, gibt es im Landkreis Peine eine Vielzahl an Angeboten, die junge Menschen und ihre Familien dabei unterstützen, den individuellen Bedarfen zu begegnen.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu relevanten Partnern im Themenfeld Ausbildung und Beruf.

Pro Aktiv Center / PACE

Das Pro Aktiv Center der BBg Landkreis Peine begleitet junge Menschen auf ihren Berufs- und Lebenswegen. Mit unterschiedlichen Angeboten ist sie für Menschen da, die sich mit ihren beruflichen Perspektiven auseinandersetzen und ihre Zukunft aktiv gestalten möchten.

Das Angebot ist für junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die

  • bisher noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben,

  • noch keine konkreten Vorstellungen über ihre berufliche Zukunft haben,

  • Keine ausreichende schulische Qualifikation haben, bereits eine Ausbildung oder berufliche Maßnahme abgebrochen oder ohne Erfolg absolviert haben,

  • psychosoziale Probleme haben.

Methoden der Arbeit sind zum Beispiel:

  • Beratung und Begleitung im Rahmen der offenen Sprechstunde

  • Aufsuchende Arbeit

  • Angebote zur Berufsorientierung und zur Stärkung der Berufswahlkompetenz

Kontakt

Pro Aktiv Center

Kleine Schützenstraße 4

31224  Peine

Telefon: 05171 80 60-0

E-Mail: jub@bbg-peine.de

Eingliederungshilfe

Legasthenie- und Dyskalkulietherapie und weitere ambulanten Hilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII

Wenn junge Menschen schon länger Schwierigkeiten im Kontakt mit Anderen oder in der Schule zeigen, können die Ursachen für solche Schwierigkeiten vielfältig sein. Im Bedarfsfall sollten, wenn sich Eltern unsicher sind, die Hintergründe diese Verhaltens abgeklärt werden. Hierzu empfiehlt es sich, das Gespräch mit der Schule zu suchen, um festzustellen, wie sich die Situation aus schulischer Sicht darstellt.

Hinter Begriffen wie ADS/ADHS, Legasthenie oder Dyskalkulie, Autismus o. ä. verbergen sich seelische Störungen, die dazu führen können, dass junge Menschen von der für das Lebensalter entsprechenden Entwicklung abweicht und im schulischen Alltag oder auch in der Familie und im Zusammensein mit Freunden auffällig sind.

Ob es sich tatsächlich um eine seelische Störung handelt, kann aber nur im Rahmen einer Diagnose abgeklärt werden. Diese Diagnostik wird u. a. durch die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer Fachärzt*inn für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie oder einer Kinder- und Jugendpsychotherapeuten*inn durchgeführt.

Nach Prüfung kann bei einem jungen Menschen ein Bedarf an Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche laut § 35a SGB VIII gewährt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Junge Menschen sind also anspruchsberechtigt, eine Hilfe aus diesem Bereich zu erhalten, wenn eine seelische Störung vorliegt und diese Störung bereits Auswirkungen im Hinblick auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat.

Das Fachteam Eingliederungshilfe des Jugendamtes führt dann eine Teilhabeüberprüfung durch.

Was das genau bedeutet und beinhaltet, erklärt Ihnen  das Fachteam des Jugendamtes in einem Infogespräch.

Je nach Erfordernis können verschiedene Hilfen und Fördermöglichkeiten in Absprache mit dem Antragsteller eingeleitet werden. Beispiele hierfür sind die Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie, autismusspezifische Förderung, Schulbegleitungen, Übernahme von Schulgeld bei einer bestehenden Hochbegabung etc..

Kontakt

Jugendamt Landkreis Peine

Burgstraße 1, 31224 Peine

Telefon: 05171 4012345

jugendamt@landkreis-peine.de


Kontaktdaten der Behörden im Themenfeld Inklusion und Teilhabe

Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)

Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Kurt-Schumacher-Straße 21

38102 Braunschweig

Telefon: 0531 4843333

service@rlsb-bs.niedersachsen.de

Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) beraten und unterstützen die Schulen in Niedersachsen in schulfachlichen, psychologischen, finanziellen und rechtlichen Fragen.

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Im Schleusenteich 1

31224 Peine

Telefon: 0800 4555500

peine@arbeitsagentur.de

Die Bundesagentur für Arbeit erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung und regelt die finanziellen Entgeltersatzleistungen z. B. das Arbeitslosengeld.

Jobcenter Landkreis Peine

Jobcenter Landkreis Peine

Stederdorfer Str. 23

31224 Peine

Telefon: 05171 4017780

jobcenter@landkreis-peine.de

Neben Leistungen zur Grundsicherung haben Kundinnen und Kunden des Jobcenters des Landkreises Peine die Möglichkeit einer individuellen Förderung.

Jugendamt Landkreis Peine

Jugendamt Landkreis Peine

Burgstraße 1

31224 Peine

Telefon: 05171 4012345

jugendamt@landkreis-peine.de

Das Jugendamt plant, gestalte und steuert die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, es erbringt vielfältige Leistungen und sichert den Kinderschutz. Es sorgt dafür, dass die Rechte jungen Menschen und ihre Eltern gewahrt werden und bedarfsgerechte Angeboten und Diensten zur Verfügung gestellt werden können.

Gesundheitsamt Landkreis Peine

Gesundheitsamt Landkreis Peine

Maschweg 21

31224 Peine

Telefon: 05171 4017001

gesundheit@landkreis-peine.de

Das Gesundheitsamt nimmt ein breites Aufgabenspektrum mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit wahr (Gesundheitsschutz), darunter auch Aufgaben der Gesundheitsförderung.

Fachdienst Soziales Landkreis Peine

Fachdienst Soziales Landkreis Peine

Burgstraße 1

31224 Peine

Telefon: 05171  401 2121

soz-dienst@landkreis-peine.de 

Damit Hilfesuchende soweit wie möglich unabhängig von Sozialleistungen leben können, bietet der Fachdienst Soziales ,eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten an.




Randspalte

nach oben zurück