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Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Liegt bei einer Schülerin, einem Schüler eine sogenannte Teilleistungsschwäche vor wie bspw. eine Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche, können in einem bestimmten Rahmen Hilfen im Sinne des Nachteilsausgleichs gewährt werden.

„Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen ist durch einen Erlass des MK Niedersachsen geregelt.“

Wichtige Inhalte Erlasses:

  • die Bedeutung des Erstunterrichts wird betont;
  • Lesen und Schreiben werden als Aufgabe aller Unterrichtsfächer verstanden;
  • Förderung wird ggf. bis zum Ende des Sekundarbereichs I in allen Unterrichtsfächern fortgeschrieben;
  • die Entscheidung über Förderung liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule;
  • die schulische Förderung ist nicht an das Vorliegen ärztlicher oder psychologischer Gutachten gebunden, aber vorgelegte Gutachten müssen pädagogisch ausgewertet und interpretiert werden;
  • es können Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewährt werden; Rechenschwierigkeiten werden berücksichtigt.

Ein Nachteilsausgleich oder ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung kommt beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in Betracht und wird mit andauernder Förderung in den höheren Klassen wieder abgebaut.“

Denkbare Maßnahmen:

  • Ausweitung der Arbeitszeit
  • Technische und didaktische Hilfsmittel
  • Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung

Vgl. https://www.mk.niedersachsen.de

Als Nachteilsausgleich gilt die Anpassung der äußeren Bedingungen für das Erstellen einer Leistung als Kompensation für eine vorliegende Beeinträchtigung. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist während der gesamten Schulzeit möglich. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, sein Umfang und seine Ausgestaltung sind immer als Einzelfallentscheidung zu treffen. Davon zu unterscheiden sind Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung, d.h. die Anforderung an die Leistung sowie die Bewertung der Leistung selbst.

Quelle und weitere Informationen: https://bildungsportal-niedersachsen.de/inklusive-schule/rechtliche-vorgaben/erlasse-und-curriculare-vorgaben/nachteilsausgleich; 18.09.2023, 17:00 Uhr

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