Nachteilsausgleich im Rahmen der Ausbildung
Auch im Rahmen der Ausbildung kann Menschen mit Behinderungen ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung gewährt werden.
Beispiele für einen möglichen Nachteilsausgleich:
- Änderung der Prüfungszeit
- Änderung der Prüfungsform (bspw. mündlich statt schriftlich)
- Hilfen bei der Prüfungs-Sprache
- Technische Hilfe
- Hilfen durch eine Person (bspw. Gebärdensprachdolmetscher*innen)
Die Handwerkskammer prüft einen Antrag auf Nachteilsausgleich, um abzuklären, ob alle Prüfungsteilnehmer*innen gleich gute Prüfungsbedingungen haben.
Die Prüfungsbedingungen für einen Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter und nicht besser sein als die Prüfungsbedingungen der anderen Prüfungsteilnehmer*innen.
Quelle: https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/pruefungen/nachteilsausgleich-pruefungen-beruflichen-bildung-1154324